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Wer das Auto für den Weg zur Arbeitsstelle ersetzen möchte, könnte über ein sogenanntes S-Pedelec nachdenken. Diese elektrischen Zweiräder unterstützen beim Treten. Da sie das aber bis Tempo 45 machen, gelten laut ADAC anders als die normalen Pedelecs (umgangssprachlich: E-Bikes) nicht als Fahrräder. So gibt es spezielle Regeln für diese Kraftfahrzeuge (Kfz). Neben einer Kfz-Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen ist ein AM-Führerschein erforderlich. Es darf damit ab einem Alter von 15 Jahren gefahren werden. Vorgeschrieben ist auch ein Sturzhelm. Auf den Fahrradweg dürfen S-Pede…