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Die Stadt Tübingen hat mit ihrer Verpackungssteuer vor Gericht einen empfindlichen Dämpfer erhalten: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erklärte die Steuer am Mittwoch für unwirksam. Die Klage der Inhaberin einer Tübinger McDonalds-Filiale war damit erfolgreich, wie ein Sprecher in Mannheim mitteilte. Die Stadt will an der Regelung jedoch weiter festhalten, mindestens so lange, bis die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. In Tübingen werden seit Januar für Einwegverpackungen und Einweggeschirr jeweils 50 Cent Steuer fällig, für Einwegbesteck 20 Cent – pro Einzelmahlzeit werden ma…