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Ein Umzug ist in aller Regel teuer. Wer aber aus beruflichen Gründen den Wohnort wechselt, kann die Aufwendungen dafür zumindest als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Das schmälert das zu versteuernde Einkommen und kann zu einer Steuererstattung führen. Diese Regelung gilt zum Beispiel für Steuerpflichtige, die ihren Wohnort bei einem Arbeitgeberwechsel verändern, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Sie gelte aber auch bei erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder bei der Versetzung durch den Arbeitgeber. Auch eine Verkürzung der Fahrzeit zur Ar…