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Im Wirecard-Skandal soll ein Musterverfahren die möglichen Schadenersatzansprüche geschädigter Anleger gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY klären. Der Beschluss des Landgerichts München I wurde am Mittwoch im Bundesanzeiger veröffentlicht. EY kritisierte die Entscheidung und prüft Rechtsmittel. Das teilte ein Unternehmenssprecher in Stuttgart auf Anfrage mit. Im Wirecard-Insolvenzverfahren haben Gläubiger und Aktionäre insgesamt Forderungen von über 12 Milliarden Euro angemeldet. Vor Gericht geht es zwar um niedrigere Summen, doch falls EY eines Tages rechtskräftig zu Schadenersatz ve…