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Im Dieselskandal haben betroffene Autokäufer keinen Anspruch auf Schadenersatz vom Staat. Die Bundesrepublik hafte nicht für eine möglicherweise unzureichende Umsetzung von Europarecht, so der Bundesgerichtshof (BGH) in einer veröffentlichten Entscheidung klar. (Az. III ZR 87/21) Der Kläger hatte 2014 einen gebrauchten Audi mit dem VW-Skandalmotor EA189 gekauft. Die Steuerungssoftware war so manipuliert, dass die Autos in Behördentests viel weniger Schadstoffe ausstießen als im Straßenverkehr – nur so schafften sie es, die Grenzwerte einzuhalten. Anders als die allermeisten Betroffenen verklag…