Ausländische Kapitalanleger haben bei den mittlerweile verbotenen Cum-Ex-Aktiengeschäften keinen Anspruch auf Steuerrückzahlungen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Im konkreten Fall verlor ein eigens für die umstrittenen Cum-Ex-Deals gegründeter US-Pensionsfonds, der vom deutschen Fiskus Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag für Geschäfte im Jahr 2011 zurückforderte. Der Fonds hatte unmittelbar vor dem Dividendenstichtag in großem Stil Aktien deutscher Firmen mit («cum») Dividendenanspruch gekauft, die dem Investor erst unmittelbar n…