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Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat nach dem Nein des Amtsgerichts Altona zur Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen den HSV-Profi Bakery Jatta Rechtsmittel eingelegt. «Ich habe die Staatsanwaltschaft gebeten, gegen den Nichteröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 07. März 2022 sofortige Beschwerde einzulegen», sagte Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich. Grund sei, dass das Rechtsmittel bei vorläufiger Betrachtung Aussicht auf Erfolg habe. Zuerst hatte die «Hamburger Morgenpost» darüber berichtet. Laut Fröhlich müssten darüber hinaus bei den Akten befindliche Schriftsätze ausgewerte…