Gestrichene Flüge und Verspätungen: Der Warnstreik von Sicherheitskräften in der Fluggastkontrolle an mehreren deutschen Flughäfen hat die Reisepläne vieler Menschen durcheinander gewirbelt. Welche Rechte haben sie in so einem Fall? Bei streikbedingtem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden muss die Airline Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten – etwa durch Umbuchung auf einen anderen Flug. Dies passiert oft automatisch. Oder die Airline bietet die Option an, das Ticket für innerdeutsche Flüge in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln. Frist für Alternative setz…