Das Bundesamt für Verfassungsschutz plant derzeit keine Hochstufung der AfD als «gesichert extremistische Bestrebung». Das stellte der Anwalt des Verfassungsschutzes, Wolfgang Roth, am Dienstag in einer Verhandlung am Verwaltungsgericht Köln klar. Die AfD zog daraufhin entsprechende Anträge zurück. Hingegen will der Verfassungsschutz die AfD nach wie vor als Verdachtsfall führen und entsprechend beobachten. Roth führte aus, dass der sogenannte Flügel großen Einfluss in der Gesamtpartei ausübe. Mehrere Landesverbände in Ostdeutschland seien ganz klar flügelorientiert. Man könne die Strömung run…