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Im Fall des verurteilten Doppelmörders Andreas Darsow aus dem südhessischen Babenhausen will das Darmstädter Landgericht in einem Zivilverfahren in drei Wochen verkünden, ob es erneut eine Beweiserhebung zulässt. Hintergrund sind gegensätzliche Erkenntnisse aus neuen Gutachten der Verteidigung und im Urteil 2011 angeführter Indizien zu einem selbstgebauten Schalldämpfer. Die Entscheidung werde am 30. März verkündet, sagte die Vorsitzende Richterin der Zivilkammer am Mittwoch nach knapp einstündiger Verhandlung. Elf Jahre nach dem Urteil will das Land Hessen vor dem Landgericht Darmstadt gezahl…