Die Deutsche Vereinigung für Sportrecht (DVSR) befürwortet den Ausschluss von russischen und belarussischen Sportlern, Mannschaften und Funktionären. Der DVSR deutete aber auch die mangelnde Vorbereitung des internationalen Sportrechts an. Sanktionsbestände gegen kriegführende Staaten gäbe es nicht ausdrücklich. «Wird nun die Rechtmäßigkeit einer Sanktion vor Gericht angegriffen, dürfen etwaige Lücken in den Statuten dem (Internationalen Sportgerichtshof) CAS aber nicht als juristisches Feigenblatt dienen», hieß es. Sportlicher Erfolg gelte als Zeichen nationaler Stärke und Überlegenheit. «Des…