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Vermieter sind nach einem Gerichtsurteil nicht berechtigt, Miete vom Jobcenter einzuklagen. Wie der Sprecher des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen mitteilte, haben Vermieter von Grundsicherungsempfängern keine Rechtsbeziehung zum Jobcenter. Sie können Zahlungsrückstände deshalb auch nicht vom Jobcenter einklagen. Konkret ging es um einen Mann, der Wohnungen an Grundsicherungsempfänger vermietete. Vorsorglich ließ er sich von den Menschen unterschreiben, dass sie einer Direktzahlung durch das Jobcenter zustimmen, wie der Gerichtssprecher erklärte. Diese Direktzahlungen sind demnach aber…