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Die Deutsche Bank muss weiterhin nicht für Steuerschulden aus «Cum-Ex»-Aktiengeschäften der Hamburger Privatbank M.M.Warburg mithaften. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) wies die Berufung von Warburg am Mittwoch vollumfänglich zurück, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Privatbank hatte von Deutschlands größtem Geldhaus als Depotbank Schadenersatz für Steuerschulden in Millionenhöhe gefordert. Letztlich ging es nach OLG-Angaben noch um etwa 140 Millionen Euro Steuerschulden aus Geschäften in den Jahren 2007 bis 2011. In erster Instanz hatte Warburg vor dem Landgericht Frankfurt ve…