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Das Ladekabel mal eben über den Bürgersteig zu legen, um das E-Auto vor der eigenen Haustür zu laden – darauf haben Anwohner kein Anrecht. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) verweist auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (AZ: 12 K 540/21.F). In dem verhandelten Fall hatte ein Halter eines Plug-in-Hybridautos und eines E-Autos bei der Stadt eine Sondernutzungserlaubnis für zwei über den Gehweg laufende Kabelleitungen beantragt: Für Ladevorgänge von bis zu sechs Stunden wollte der Mann rund vier Zentimeter hohe und mit ge…