In einem Berufungsprozess hat das Landgericht Hamburg den Rapper Gzuz zu acht Monaten und zwei Wochen Haft verurteilt. Zugleich verhängte die Strafkammer am Freitag eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 2300 Euro, also insgesamt 414.000 Euro. Das Gericht sprach den 33-jährigen Frontmann der Band 187 Strassenbande der Körperverletzung, eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und zweimaliger Verletzung des Waffengesetzes schuldig. Am härtesten bestrafte die Kammer den Schlag ins Gesicht einer jungen Frau, die den Rapper morgens auf der Reeperbahn um ein Selfie gebeten hatte. Allein dafür…