Das Schweizerische Bundesgericht hat die Beschwerde des chinesischen Schwimmstars Sun Yang gegen dessen Sperre durch den Internationalen Sportgerichtshof Cas abgewiesen. Die angefochtene Entscheidung verstoße «nicht gegen grundlegende Prinzipien der Rechtsordnung; auch wurde das rechtliche Gehör von Sun Yang nicht verletzt», heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung des Bundesgerichts. Sun Yang hatte gegen Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen und war vom Cas in einer Neuverhandlung im vergangenen Juni für vier Jahre und drei Monate gesperrt worden. Die Sperre gilt rückwirkend vom …