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Ehepartner und Kinder haben grundsätzlich ein Recht darauf, an der Bestattung Verstorbener teilzunehmen. Das gilt unter Umständen auch für weitere nahestehende Verwandte. Hinterbliebene, die eine Bestattung organisieren, müssen daher Auskunft erteilen – selbst wenn sie die Teilnahme der betreffenden Personen an der Bestattung eigentlich nicht wünschen. Darauf macht die Verbraucherinitiative Aeternitas aufmerksam. Der Auskunftsanspruch gilt in der Regel nur dann nicht, wenn die Teilnahme den Interessen oder Wünschen Verstorbener entgegensteht. Anspruch vor Gericht durchsetzen Durchgesetzt werde…