Im Rechtsstreit um die Nutzung von Pseudonymen bei Facebook will der Bundesgerichtshof (BGH) heute sein Urteil verkünden. Wie sich bei der Verhandlung im Dezember gezeigt hatte, dürften die Karlsruher Richter den Passus zur sogenannten Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen des Netzwerks in den beiden Fällen, um die es geht, für unwirksam halten. Weil sich die Rechtslage mittlerweile geändert hat, dürfte sich das Urteil nicht ohne weiteres verallgemeinern lassen. (Az. III ZR 3/21 u.a.) NutzungsbedingungenIn den aktuellen Nutzungsbedingungen von Facebook heißt es unter anderem, Nutzerinnen…