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In dem Streit mit Corona-Maskenhändlern hat der Bund eine Schlappe einstecken müssen. Das Bonner Landgericht wies am Mittwoch eine Klage ab, mit der das Bundesgesundheitsministerium die Rückzahlung von 4,3 Millionen Euro hatte durchsetzen wollen. Diesen Betrag hatte der Bund an eine Firma aus dem Raum Frankfurt gezahlt, die im Frühjahr 2020 – wie viele andere Unternehmen auch – FFP2-Masken an den Bund geliefert hatte. Damals hatte der Staat wegen der Corona-Pandemie händeringend nach Schutztextilien gesucht und in einem sogenannten Open-House-Verfahren Masken für 4,50 Euro pro Stück geordert. …