Endlich, das Testament ist geschrieben. Aber im Todesfall sollen es die Hinterbliebenen auch finden, und zwar im Original. Wo also den letzten Willen aufbewahren? Die Antwort ist einfach: Wer auf Nummer sicher gehen will, dass die Hinterbliebenen das Testament finden, hinterlegt es beim Amtsgericht als Nachlassgericht vor Ort. Das Gericht sorgt dafür, dass der letzte Wille im Zentralen Testamentsregister (ZTR) registriert wird. Seit zehn Jahren existiert das ZTR inzwischen, das die Bundesnotarkammer im Auftrag des Gesetzgebers führt. Hierbei handelt es sich um die offizielle Registrierungsstel…