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Ein Ausstellungsfahrzeug ist kein Neuwagen, auch wenn er nie gefahren wurde – das hat das Amtsgericht München in einem Urteil klargestellt und der betroffenen Käuferin eine Minderung des Kaufpreises zugestanden. Die Klägerin hatte für knapp 55.000 Euro einen Sportwagen gekauft, der zuvor in einer anderen Niederlassung des Herstellers für potenzielle Käufer zur Besichtigung ausgestellt war. Das allerdings wusste die Frau nach eigenen Angaben nicht, wie das Gericht nun mitteilte. Das Urteil ist rechtskräftig. Wiederholter körperlicher Nutzung ausgesetztDie Klägerin bemängelte, dass schon nach ei…