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Bereits 2020 und 2021 konnten die freiwilligen Helfer in den Impf- und Testzentren die Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale nutzen. Das bedeutet: Einnahmen von damals 2400 beziehungsweise ab 2021 3000 Euro und 720 beziehungsweise 840 Euro mussten nicht versteuert werden. Das ist auch in diesem Jahr nicht anders: Nach einem Beschluss der Finanzministerien der Länder sowie des Bundesfinanzministeriums ist die Regelung auch 2022 anwendbar. «Die steuerfreien Pauschalen gelten aber nur, wenn es sich beim Auftraggeber oder Arbeitgeber um eine gemeinnützige Einrichtung oder einen öffentlichen Arbeit…