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Übertragungen einer Immobilie erfolgen in der Familie häufig gegen Versorgungsleistungen. Das hat auch steuerliche Folgen. «Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge können bei vermieteten Häusern Abschreibungen vom übernehmenden Eigentümer steuerlich genutzt werden», erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Dies ist abhängig davon, ob es sich um eine entgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung handelt. In einem vom Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Fall übertrug der Vater seiner Tochter ein Mehrfamilienhaus. Die Tochter verpflichtete sich im Gegenzug lebenslang monatliche Le…