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Besitzer eines vom Abgasskandal betroffenenDiesels, die nicht rechtzeitig gegen VW geklagt haben, könnentrotzdem Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben.Grundvoraussetzung ist, dass das Auto neu gekauft wurde. Dann kannVolkswagen zur Zahlung von sogenanntem Restschadenersatz verpflichtetsein, wenn die Forderungen schon verjährt sind, wie der KarlsruherBundesgerichtshof (BGH) am Montag urteilte. (Az. VIa ZR 8/21 u.a.) Die obersten Zivilrichterinnen und -richter entschieden in zweiFällen aus Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, dass VW nicht nur denreinen Gewinn aus dem Verkauf herausgeben mu…