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Wer Wohnungen an Familienangehörige, entferntere Verwandte oder Freunde vermietet, sollte regelmäßig überprüfen, ob die Verträge noch finanzamtsfest sind. Der Grund: Nur wenn mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangt werden und eine auf Dauer angelegte Wohnungsvermietung vorliegt, können sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Vermietungsobjekt stehen, als Werbungskosten in der Steuererklärung abgesetzt werden. «Da die Mieten in jüngster Zeit stetig ansteigen und eine rückwirkende Vertragsänderung in diesem Zusammenhang steuerlich nicht anerkannt wird, sollte die Miete regelm…