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Wer nicht zuverlässig ist, kann nicht in der Kindertagespflege tätig sein. So sieht es das Verwaltungsgericht Aachen und gab der Stadt Aachen Recht, der einer Kindertagespflegeperson die Erlaubnis zur Pflege entzogen hatte. Über das entsprechende Urteil informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im konkreten Fall hatte eine Mitarbeiterin des Jugendamts die Pflegeperson getroffen, als diese gerade Hunde ausführte. Zu dieser Zeit hätte sie aber ihr anvertraute Kinder betreuen sollen. Damit war die Erlaubnis zur Betreuung von Kleinkindern futsch. Nach dem …