Im olympischen Doping-Skandal um Kamila Walijewa will die russische Eiskunstläuferin mithilfe der B-Probe ihre Unschuld beweisen. Die 15-Jährige werde die Untersuchung der B-Probe beantragen, da unter anderem ein technischer Fehler des Stockholmer Anti-Doping-Labors bei der Analyse ihres Dopingtests vorgelegen haben könne, erklärten Walijewas Anwälte. Dies geht aus der 41-seitigen Urteilsbegründung für das Eilverfahren in dem Fall hervor, die der Internationale Sportgerichtshof Cas am Donnerstagabend veröffentlichte. In ihrer Verteidigung verwiesen Walijewas Rechtsbeistände auf die «extrem nie…