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Apotheken dürfen Verbraucher nicht mit einem Gewinnspiel dazu verlocken, ihr Rezept bei ihnen statt bei der Konkurrenz einzulösen. Eine solche Werbung beeinflusse die Kunden unsachlich, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage der Apothekerkammer Nordrhein gegen die niederländische Versandapotheke DocMorris. Das Urteil aus dem November wurde nun veröffentlicht. (Az. I ZR 214/18) E-Bike für 2500 Euro zu gewinnenDocMorris hatte im März 2015 bundesweit mit einem Flyer für ein «Großes Gewinnspiel» geworben – Hauptpreis: ein E-Bike für 2500 Euro. «Jetzt Rezept einsenden und gewinnen!»…