Keine Frage: Abgeschliffene Türen in Wohnungen können durchaus wohnlich und edel wirken. Aber kann man von Mieterinnen und Mietern deshalb Schadenersatz verlangen, wenn sie die Türen beim Auszug mit einer Farbe streichen? Nicht unbedingt, wie ein Urteil des Landgerichts Berlin zeigt (Az.: 65 S 292/20). Möglich ist das nur, wenn man es von vornherein eindeutig und klar vereinbart, berichtet die Zeitschrift «Das Grundeigentum» (Nr. 3/2022) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin. Ohne einen konkreten Hinweis dürfen Mieter laut Urteil davon ausgehen, dass ein heller Anstrich akzeptiert wird. …