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Eine Hausverkäuferin muss nicht darauf hinweisen, wenn in der Immobilie ein Verbrechen geschehen ist. Das hat das Landgericht Coburg in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. Das Gericht wies die Klage einer Käuferin ab, die 2018 ein Haus erworben hatte, in dem 20 Jahre zuvor eine Frau und ihr kleines Kind ermordet worden waren. Nachdem die Klägerin nach dem Kauf von dem Verbrechen erfahren hatte, wollte sie den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und den Kauf rückgängig machen. Sie war der Ansicht, die Beklagte hätte auch ohne ausdrückliche Nachfrage auf den Doppe…