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Mitten im politischen Streit um die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal teilt das Bundesverfassungsgericht am heutigen Freitag mit, ob mit der Umsetzung überhaupt begonnen werden darf. Die Karlsruher Richterinnen und Richter haben über einen Eilantrag von Betroffenen entschieden, der auf den sofortigen Stopp abzielt. Der Beschluss wird um 9.30 Uhr veröffentlicht. Der für den Komplex zuständige Erste Senat unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth hat die Impfpflicht, die ab Mitte März gelten soll, noch nicht umfassend geprüft. Das passiert erst im Hauptverfahren, das aber auch mit…