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Ein Testament oder einen Erbvertrag? Eine Frage, vor der viele stehen, die ihr Erbe regeln wollen. Wichtig zu wissen: Zwischen diesen beiden letztwilligen Verfügungen bestehen erhebliche Unterschiede. «Ein Testament kann jeder handschriftlich abfassen», erläutert der Heidelberger Fachanwalt für Erbrecht, Jan Bittler. «Es ist mit Ort, Datum und Unterschrift rechtsgültig.» Ein Erbvertrag hingegen ist formbedürftig. Anders gesagt: Er muss notariell beurkundet werden. Auch ein Testament kann man notariell beurkunden lassen, ein Muss ist das aber nicht. Ehepaare haben die Möglichkeit, unter eigener…