Angesichts von Belastungen in der Corona-Pandemie soll die erste Frist für den Pflichtumtausch von Führerscheinen verlängert werden. Das beschloss am Freitag der Bundesrat. Konkret wird für Autofahrer der Geburtsjahre von 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, die Frist für den Umtausch um ein halbes Jahr verlängert werden – und zwar vom 19. Januar auf den 19. Juli 2022. Eine Verschiebung der weiteren Umtauschfristen soll es nicht geben. Die Innenministerkonferenz hatte die längere Frist Mitte Januar bereits beschlossen. Technisch gesehe…