Für Fahrzeuge wie Roller, Mofa oder Mopeds gilt ab 1. März ein neues Versicherungsjahr. Ab dem Stichtag ist nur noch das neue grüne Kennzeichen gültig. Wer dann noch mit dem alten blauen fährt, macht sich strafbar und genießt keinen Versicherungsschutz, informiert der Bund der Versicherten (BdV). Auch einige elektrische Zweiräder wie etwa die schnellen S-Pedelecs, die bis 45 km/h unterstützen, und Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter müssen eine Kfz-Haftpflichtversicherung und ein Kennzeichen haben. Die Kennzeichen bekommt man direkt beim Versicherer. Bei den jeweils immer bis Ende Februar gü…