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Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Arbeitnehmern mit Behinderung gestärkt. Wer wegen einer Einschränkung seine bisherige Stelle nicht mehr ausüben kann, kann laut einem Urteil der Richter aus Luxemburg Anspruch auf eine für ihn passende Stelle im gleichen Unternehmen haben. Wie aus der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung hervorgeht, darf ein Arbeitgeber jedoch nicht unverhältnismäßig belastet werden. Ob dies der Fall sei, hänge etwa vom finanziellen Aufwand sowie der Größe, den finanziellen Ressourcen und dem Gesamtumsatz des Unternehmens ab. Zudem müsse es eine freie Stell…