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Wer eine Immobilie bei einer Zwangsversteigerung kauft, sollte nicht vergessen: Mit dem Zuschlag übernehmen Käuferinnen und Käufer nicht nur die Rechte an der Immobilie, sondern auch alle damit verbundenen Pflichten, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Besonders bei Eigentumswohnungen ist es deshalb sinnvoll, vor dem Gebot wichtige Unterlagen zu sichten. Interessenten sollten sich vorab vom Verwalter sowohl die Teilungserklärung als auch die Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft zeigen lassen. Der Grund: Dort stehen wichtige Informationen über die Gemeins…