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Eine Frau wählt 2017 einen Außenseiter-Kandidaten für den Bundestag, aber nach der offiziellen Auszählung hat er in dem Bezirk null Stimmen – vermutlich ein Fehler, trotzdem sieht das Bundesverfassungsgericht keine Versäumnisse. Die Karlsruher Richterinnen und Richter wiesen eine Wahlprüfungsbeschwerde der beiden zurück, wie sie am Mittwoch mitteilten. (Az. 2 BvC 17/18) Mit seiner Entscheidung segnete der Zweite Senat des höchsten Gerichts auch eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2012 ab. Danach muss der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags nur dann Ermittlungen führen, wenn Auswirkungen auf di…