Mit der Lichthupe dürfen Autofahrer einem vorausfahrenden langsamen Wagen auf der linken Spur einen Überholwunsch signalisieren. Doch ein Freifahrtschein sei das nicht, berichtet die «ADAC Motorwelt» (4/2021). Nur kurz – stoßweise und wenige Sekunden lang – darf man dann die Lichthupe nutzen. Und immer muss der Sicherheitsabstand zum Vordermann bestehen bleiben, so die Clubzeitschrift des ADAC. Das ist mindestens der halbe Tachowert in Metern. Wer das missachtet, riskiert wegen Nötigung Strafen und den Führerschein.