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Es glich einer Hinrichtung und war eine Machtdemonstration: Acht Jahre nach tödlichen Schüssen in einem Berliner Wettbüro hat der Bundesgerichtshof die Urteile gegen eine Rockergruppe verschärft. Anders als vom Berliner Landgericht 2019 entschieden, erhalten die Mitglieder der Hells Angels keinen sogenannten Vollstreckungsabschlag von zwei Jahren auf ihre Strafen. Das entschied der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am Montag in Leipzig (Az.: 5 StR 542/20). Im übrigen bestätigten die Bundesrichter weitgehend die Verurteilungen der neun Männer. Das Landgericht hatte acht von ihnen wegen Morde…