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Suchmaschinen wie Google haben nach Ansicht eines Gutachters des Europäischen Gerichtshofs die Pflicht, Anträge auf das Löschen von Links aus ihren Ergebnislisten wegen angeblich falscher Informationen zu prüfen. Zugleich müssten Betroffene einen Anfangsbeweis dafür vorlegen, dass die Informationen falsch seien, befand Generalanwalt Giovanni Pitruzzella am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-460/20). Hintergrund ist ein Fall vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, bei dem sich ein Paar aus der Finanzdienstleistungsbranche von einer US-amerikanischen Internetseite in Misskredit gebracht sieh…