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Wer am Steuer Elektronikgeräte wie etwa ein Mobiltelefon in die Hand nimmt, muss mit Bußgeld und Punkten rechnen. Eine erfundene Handyspange als Ausrede hilft nicht weiter. Das zeigt ein Urteil (Az.: 976 OWi 661 Js-OWi 51914/20) des Amtsgericht Frankfurt am Main, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. Handy am Ohr – gehalten von einer Spange?Ein Mann wurde wegen Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer zur Zahlung eines Bußgeldes aufgefordert. Die verbotene Nutzung sollte durch ein Blitzerfoto nachgewiesen werden. Er behauptete allerdings, das …