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Die Kosten für die Kinderbetreuung können steuerlich geltend gemacht werden. Berücksichtigt werden die Ausgaben bis zu einer Höhe von zwei Dritteln, jedoch maximal bis 4000 Euro je Kind im Jahr. Wichtig zu beachten: Die Kinderbetreuungsleistungen müssen durch eine Rechnung oder einen Vertrag belegt werden können, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Dann können auch die Fahrtkosten zur Kinderbetreuung, die zum Beispiel an Großeltern erstattet werden, steuerlich berücksichtigt werden, sofern ein Betreuungsvertrag vorliegt. Werden diese Ausgaben aber bar erstattet, ist eine st…