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Eine wichtige Bestimmung des neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet wird zum Start an diesem Dienstag teilweise nicht angewendet werden können. Das geht aus einer Erklärung eines Sprechers des Bundesjustizministeriums hervor. Dabei geht es um die Frage, ob Google, der Facebook-Konzern Meta und andere Netz-Plattformen künftig im großen Stil Nutzerdaten von mutmaßlichen Straftätern an das Bundeskriminalamt (BKA) liefern müssen. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte am Montag, die Unternehmen Google und Meta hätten Rechtsschut…