Der Bundesgerichtshof (BGH) muss heute einen langjährigen Streit zwischen dem Autobauer Porsche und den Erben eines ehemaligen Chef-Konstrukteurs schlichten – zumindest juristisch. Es geht um die Frage, ob die Hinterbliebenen von Erwin Komenda Anspruch auf eine Beteiligung am Erfolg des Sportwagen-Klassikers 911er haben – auch für Fahrzeuge, die Jahrzehnte nach Komendas Tod 1966 verkauft wurden. Es geht dabei um komplexe Fragen des Urheberrechts. (Az.: I ZR 222/20) Denn Komenda gilt zwar als Urheber der äußeren Gestaltung der Karosserie für das Vorgängermodell Porsche 356. Doch diese habe für …