Wer sich durch den Lärm seiner Nachbarn belästigt fühlt, darf nicht einfach körperliche Gewalt anwenden. Das gilt auch wenn die Bitten nach Ruhe nicht gehört werden. Denn wer aus diesem Anlass zu einem Knüppel greift und seinen Nachbarn verletzt, muss am Ende unter Umständen Schmerzensgeld zahlen. Das zeigt eine Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 32 C 105/21 (86)), über die das Rechtsportal «anwaltauskunft.de» des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Zwischen dem 88 Jahre alten Kläger und dem 71-jährigen Beklagten kam es zu einer tätlichen Auseinandersetzung. Das Verhält…