Wenn Eltern für ihren Nachwuchs Geld anlegen, sollten sie wissen: Auch Kinder verfügen über einen Sparerfreibetrag. Das heißt: Kapitalerträge bis zu 801 Euro bleiben steuerfrei. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin. Bis zu dieser Summe können Eltern, die als gesetzliche Vertreter das Konto auf den Namen des Kindes eröffnen müssen, für das Kind Freistellungsaufträge erteilen, heißt es in einem Blogbeitrag. So können Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des erteilten Freistellungsauftrags von der Bank ausgezahlt werden, ohne dass Kapitalertragsteuer einbehalten wird. Kind…