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Wer als Selbstständiger in der Pandemie keine Aufträge und damit keinen Gewinn hatte, hat keinen Anspruch auf Krankengeld, sollte er im Anschluss arbeitsunfähig werden. So lautet das Urteil des Sozialgerichts Berlin (AZ: S 56 KR 1969/20), auf das die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein hinweist. Zwar haben Selbstständige staatliche Corona-Hilfen in Anspruch nehmen können. Entscheidend ist jedoch, ob nach Abzug aller Betriebsausgaben ein Gewinn verblieben ist. Krankenkasse verweigerte die ZahlungenIm konkreten Fall war das nicht so. Der Mann war selbstständig im Bereich Ve…