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Die Social-Media-Plattform TikTok wehrt sich juristisch dagegen, auf der Basis des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) Nutzerdaten in großem Stil an das Bundeskriminalamt (BKA) weiterleiten zu müssen. Das Unternehmen habe beim Kölner Verwaltungsgericht eine entsprechende Klage eingereicht, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag. Konkret gehe es um den neuen Paragrafen 3a. Dieser sieht vor, dass bestimmte strafbare Inhalte umgehend an die Behörden gemeldet werden sollen. Zuvor hatte der «Spiegel» berichtet. Gegen die entsprechende Regelung haben Facebook und Google bereits im Juli im Ei…